In der TRGS 529 ist unter Punkt 7.4 Fortbildung festgelegt, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die verantwortlichen Personen mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme mit Bezug zu den Inhalten gemäß Anlage 3 teilnehmen.
Diese Schulung erfüllt ebenfalls die Anforderungen der TRAS 120 an die Fachkunde der für den Betrieb von Biogaserzeugungsanlagen verantwortlichen Personen.
Das Seminar richtet sich dementsprechend an diejenigen, die bereits eine „Betreiberqualifikation – Anlagensicherheit von Biogasanlagen“ (2-tägig) nach TRGS 529 absolviert haben.
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